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Starten Sie sicher ins neue Jahr
Nur zugelassene Feuerwerkskörper mit dem Zulassungszeichen ,,BAM" (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) einkaufen und verwenden.
Die Gebrauchsanweisung in aller Ruhe und nicht erst kurz vor dem Jahreswechsel lesen.
Dekorationsmaterialien wie Girlanden oder Luftschlangen sollten schwer entflammbar sein.
Vermeiden Sie Tischfeuerwerke. Raketen und Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden.
Wunderkerzen sollten nur im Freien oder auf über einer feuerfesten Unterlage (Metall-, Glas- oder Porzellanteller) verwendet werden. Wunderkerzen nur einzeln anzünden und das Stäbchen vom Körper weg halten. Abgebrannte Wunderkerzen nicht achtlos wegwerfen, da sie noch sehr heiß sind.
Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände geben. Raketen und Knallkörper dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden.
Erwachsene mit erhöhtem Alkoholkonsum sollten das Feuerwerk als Zuschauer genießen und das Zünden der Feuerwerkskörper anderen überlassen.
Tragen
Sie keine leicht entzündliche Kleidung und bewahren Sie Feuerwerkskörper
niemals in Kleidungstaschen auf.
Raketen nur im sicheren Abstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden.
Feuerwerkskörper, Raketen oder Schreckschusspistolen niemals auf Menschen richten.
Werfen Sie einen entzündeten Feuerwerkskörper sofort auf eine freie Fläche und bitte nicht zum Spaß oder Erschrecken nach Menschen.
Raketen immer senkrecht, am besten aus einer leeren Flasche (Flasche ein Stück eingraben oder in einer Flaschenkiste stellen) als Startrampe abfeuern.
Blindgänger niemals aufheben und versuchen ein zweites Mal zu zünden.
Auf Bäume und Dachvorsprünge achten. Diese können, genauso wie heftiger Wind, die Feuerwerkskörper in die falsche Richtung lenken.
Entfernen Sie möglichst rund um das Haus und von den Balkonen alle brennbaren Materialien.
Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren verschließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen können. Auch kleine Glühnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.
Für den Notfall einen Wassereimer oder Feuerlöscher bereithalten, um mögliche Entstehungsbrände zu löschen. Der rechtzeitige Einsatz eines Feuerlöschers kann Leben und Sachwerte retten. Vor der Party mit der Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers vertraut machen. Das bewahrt im Notfall einen kühlen Kopf.
Erste-Hilfe-Kasten, z. B. aus dem Auto, bereithalten.
Durch
vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln kann es zu gerichtlichen Folgen
kommen. Aus dem Silvesterspaß kann ein Tatbestand der Brandstiftung, Körperverletzung
oder Sachbeschädigung werden
Wer diese Regeln beherzigt,
wird auch den Jahreswechsel in guter Erinnerung behalten.
Im Notfall sind die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leichlingen
unter der Notruf-Nummer 112
auch an Silvester und Neujahr
rund um die Uhr für die Sie da.
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