Sichere
Martinsfeuer
Kaum
werden die Tage kürzer und der Herbst kündigt sich an, freuen sich die
Kinder schon auf das Martinsfest im November. Auch in Leichlingen werden
bereits die Martinsumzüge vorbereitet, zu denen neben vielen Kindern mit
Laternen auch große Martinsfeuer zum Abschluss des Laternenmarsches gehören.
Damit die Martinsfeuer gefahrlos verlaufen, nachfolgend eine gemeinsame
Information der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Leichlingen.
Das Abbrennen von Martinsfeuern zum Zwecke des Brauchtums ist spätestens 14 Tage
vor dem Abbrennen beim Ordnungsamt der Stadt Leichlingen anzuzeigen.
Für
das Abbrennen des Brauchtumsfeuers sind folgende Punkte zu beachten:
- Das
Brennmaterial darf nur aus unbehandeltem Holz bestehen.
- Vor
dem Anzünden ist das Brennmaterial umzuschichten, um sicherzustellen,
dass sich hierin keine Kleinlebewesen aufhalten.
- Die
Feuerstelle darf nicht größer als 3,00 m Durchmesser sein. Die
Aufschichtung des Brennmaterials darf die Höhe von 1,00 m nicht übersteigen.
- Von
Anpflanzungen und Gebäuden sowie öffentlichen Straßen und Wegeflächen
ist ein ausreichend großer Abstand einzuhalten.
- Zur
Ingangsetzung und Unterhaltung des Feuers dürfen Mineralöle und andere
stark Rauch entwickelnde Stoffe dem Brennmaterial nicht beigegeben werden.
- Die
Feuerstelle muss abgesperrt werden. Die Absperrung muss
mindestens 10 m von der Feuerstelle entfernt sein.
- Der
Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder
erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch
Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers
durch Ausbreiten der Flammen oder durch Funkenflug über den
Verbrennungsort hinaus verhindert wird.
- Die
Feuerstelle darf nicht auf Rasenflächen und nur auf luftdurchlässigem
Betonsteinpflaster oder in einer feuerfesten Wanne oder auf einer durch
Steinplatten und Sand geschützten Fläche betrieben werden.
- Löschmittel
(Löschdecke, Wasser, Feuerlöscher) sollten in unmittelbarer Nähe des
Feuers bereitgestellt werden.
- Der
Verbrennungsvorgang ist bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von
mindestens 2 Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu
beaufsichtigen.
Die Freiwillige Feuerwehr Leichlingen sowie
die Polizeiwache Leichlingen erhalten eine Durchschrift der Bestätigung zur
Kenntnis. Die Kreisleitstelle in Bergisch Gladbach, Telefon 02202/2380, ist
unmittelbar vor Beginn des Feuers telefonisch von dem Brauchtumsfeuer zu
unterrichten.
Ihr Kontakt zur Feuerwehr
Leichlingen: hier
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