Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leichlingen | ||
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"Eine gut sichtbare Hausnummer an jedem Gebäude hilft der Feuerwehr und dem Rettungsdienst häufig beim Finden einer Einsatzstelle. Wer selbst für eine klar erkennbare Hausnummer sorgt, erhöht damit auch die eigene Sicherheit", empfiehlt die Feuerwehr Leichlingen.
Nicht immer sind Einsatzstellen für Rettungskräfte bei der Anfahrt sofort erkennbar: Ein Mensch ist allein zu Hause und ist gestürzt, kann nicht mehr allein aufstehen und die Rettungskräfte hereinlassen. Die Feuerwehr erhält einen Notruf per Telefon - und muss häufig den richtigen Hauseingang suchen, weil keine Hausnummern angebracht sind. Auch wenn Leichlingen das Anbringen von Hausnummern vorschreibt, halten sich die Hauseigentümer nicht immer an diese Bestimmung. In dringenden Notfällen können so wertvolle Minuten verloren gehen. Daher ist es wichtig, jede Hausnummer klar und deutlich, möglichst von der Straße aus erkennen zu können.
Die Feuerwehr Leichlingen empfiehlt, folgende Tipps beim Anbringen von Hausnummern zu beachten:
Die Hausnummer sollte von der Straße aus klar erkennbar sein
Die erforderliche Größe der Zeichen hängt von der Lage der Hausnummer zur Straße ab
Die Hausnummer darf nicht durch Bäume, Pflanzen, parkende Fahrzeuge oder Ähnliches versteckt sein
Hilfreich ist eine bei Dunkelheit beleuchtete Hausnummer, um diese auch rund um die Uhr bei Bedarf schnell erkennen zu können
Wenn ein Vorgarten vorhanden ist, der das Gebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, sollte die Hausnummer neben der Einfahrt oder mit einem Schild aufgestellt werden.
Quelle: Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
im Gebiet der Stadt Leichlingen vom 17. Juli 2008
§ 10
(1)
Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit
der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss
von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
(2) Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, ggf. separat anzubringen.
(3)
Bei Umnummerierungen darf das bisherige Hausnummernschild während einer
Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so
durchzustreichen, dass die alte Hausnummer noch deutlich lesbar bleibt.
Foto: Feuerwehr Leichlingen |
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