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Verhalten zum Umgang mit Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen
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Schon gewusst ? · Das Gift der Honigbiene ist giftiger als das der Hornisse · Hummeln gehören zu den Bienen und die Weibchen (Arbeiterinnen) stechen ebenfalls. · Hummeln, Hornissen und Wespen bewohnen ihre Nester nur für ein Jahr - alte Nester werden nicht wiederbesiedelt.
Kleines Wespen-Einmaleins · Auf keinen Fall wild um sich schlagen, sondern die Wespen sanft wegschieben. · Süße Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen lassen. · Nicht aus offenen Flaschen trinken, Strohhalme benutzen. · Reste von Süßigkeiten am Mund von Kindern abwischen. · Wo Fallobst am Boden liegt, nicht barfuß laufen. · Abfallbehälter geschlossen halten, besonders in Parks sowie auf Spielflächen und Schulhöfen. · Wespen den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch Vorhänge.
Wespen leisten wichtige Dienste für Landwirte und Hobbygärtner, weil sie unerwünschte Insekten vertilgen. Daher sollte genau überlegt werden, bevor ein Wespenstaat umgesiedelt oder gar vernichtet wird, ob nicht ein Miteinander von Mensch und Insekt möglich sei. Wer sich auf eine gute Nachbarschaft einlässt, hat im Herbst ohnehin seine Ruhe: dann stirbt das Wespenvolk, und das Nest verwaist. Nur die begatteten Jungköniginnen überleben den Winter. Sie gründen im folgenden Jahr ein neues Nest, meist an einer anderen Stelle.
Gesetzliche Grundlagen Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Erscheinungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Was heißt das nun für die Bürgerinnen und Bürger? Grundsätzlich gelten Bienen, Hummeln, Hornissen und einige seltene Wespenarten als besonders geschützte Arten, z.T. sind sie bereits vom Aussterben bedroht (Rote Liste). Die meisten Wespen fallen unter den allgemeinen Naturschutz des § 20d Bundesnaturschutzgesetz. Hornissen und Wespen halten sich in der Regel vom Menschen fern und werden nur aggressiv, wenn ihr unmittelbarer Lebens- und Wohnraum bedroht wird. Anders die Gemeine / Deutsche Wespe, sie kann im Spätsommer lästig werden. Doch diese gelegentliche Lästigkeit ermächtigt nicht dazu, vorbeugend Nester zu zerstören und Wespen zu töten. Nur wenn aufgrund der Lage eines Wespen- oder Hornissennestes eine unmittelbare Gefahr für den Menschen oder die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" besteht (z. B. Wespennest im Wohnraum oder in dessen unmittelbarer Nähe; Bewohner reagieren allergisch auf Wespenstiche o.ä.), dann ist nach naturschutzrechtlicher Beratung / Prüfung ein Beseitigen der Tiere erlaubt.
Warum denn gleich Gift? In vielen Fällen können Hornissen-, Wespen-, Hummel- und Bienennester toleriert werden, durch ein wenig Rücksichtnahme ist ein Miteinander von Mensch und Tier möglich. Häufig können Hornissen-, und Wespennester auch an ihrem Platz belassen werden, wenn einfache Schutzmaßnahmen ergriffen werden: · Die Einflugschneise vor den Nestern ist in der Regel eng begrenzt, hier kann oft die Befestigung eines Brettes ausreichen, um eine unerwünschte Flugrichtung zu vermeiden. · Bei Nestern in Fensternähe kann ein Fliegengitter / Netz sehr hilfreich sein.
Verhalten bei Insektenstichen · Den Stachel möglichst schnell entfernen. · Achtung: den Stachel nicht mit den Fingern herausziehen (da sonst das restliche Gift aus der Giftdrüse in die Einstichstelle gedrückt wird), sondern mit dem Fingernagel wegkratzen. · Kühlen der betroffenen Körperregion · Nicht kratzen, um eine Infektion des Stiches zu vermeiden. · Bei infizierten Stichen antibiotikahaltige Salbe auftragen oder Kamillentinktur anwenden. · Bei Stichen in der Mundhöhle oder im Halsbereich sofort Eis lutschen, kalte Halsumschläge anlegen und einen Arzt aufsuchen. · Im Falle starker Schwellungen mit Atembeschwerden, Kreislaufstörungen oder bei Allergikern unverzüglich den Notarzt verständigen.
Wann sie einen Arzt aufsuchen müssen · Bei starken allergischen Reaktionen. Personen mit bekannter Insektengiftallergie müssen unter Umständen immer ein entsprechendes Notfall-Medikament mit sich führen. · Bei Stichen im Mund-Rachen-Raum oder an den Lippen. · Bei infizierten Stichen, die nicht abheilen. · Stiche von Bienen, Wespen oder Hornissen bei kleinen Kindern. Quelle: Naturschutzbund Deutschland |
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