Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leichlingen | ||
>>> gegründet 1882 <<< |
Richtig parken kann leben retten!
So
bitte nicht!
Immer wieder kommt es vor, dass
Rettungsfahrzeuge bei der Anfahrt zur Einsatzstelle durch falsch abgestellte
Fahrzeuge behindert werden und unter Umständen lebensrettende Zeit vergeht.
Bedenken
Sie deshalb:
Fahrzeuge
von Feuerwehr und Rettungsdiensten benötigen eine Durchfahrtsbreite von
mindestens 3 m! Dieser Bereich ist auf jeder Straße immer - TAG und NACHT
freizuhalten!
Parken
Sie nie zu nah an Einmündungen! Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge
brauchen allein schon wegen ihrer Länge viel Platz in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen.
Halten sie beim Parken einen Mindestabstand von 5 m zu Einmündungen! Stellen
Sie Ihr Fahrzeug niemals auf Sperrflächen ab! Sie dienen unter Umständen den
Einsatzfahrzeugen als Platz um überhaupt in Einfahrten und Einmündungen
einfahren zu können.
Denken
Sie daran, dass in ZONEN immer eingeschränktes Halteverbot herrscht! Hier ist
das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Weiterhin ist das Halten
auf allen Flächen verboten, die für die Feuerwehr gekennzeichnet sind. Dazu
zählen unter anderem Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrausfahrten, Stellflächen für
die Feuerwehr. Außerdem ist das Parken auf allen Hydranten-, Kanal- und
Zisternendeckeln verboten!
Wenn
Sie sich selbst im Verkehr bewegen, bedenken Sie immer wo und wie Sie Ihr
Fahrzeug abstellen!
Halten Sie niemals in zweiter Reihe oder blockieren die Straße sogar völlig mit Ihrem Fahrzeug - auch nicht für nur 3 Minuten! Es könnte wichtige Zeit für ein Menschenleben sein.
Wussten
Sie schon:
Verkehrsteilnehmer können haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und dadurch Personen zu Schaden kommen.
Ihr Kontakt zur Feuerwehr Leichlingen: hier Startseite