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Verbot für
Fluglaternen in Nordrhein-Westfalen Innenminister Wolf: Schutz vor Haus- und
Waldbränden
Innenministerium NRW -
14. Juli 2009
Das nordrhein-westfälische
Innenministerium zieht Konsequenzen aus Bränden, die durch so genannte
Fluglaternen ausgelöst wurden. Künftig dürfen sie in Nordrhein-Westfalen
grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. Das gab Innenminister Dr. Ingo Wolf
heute (14. Juli) in Düsseldorf bekannt.
Vom Verbot sind Fluglaternen aus Papier betroffen, bei denen die Luft mit
einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unter den Namen
"Himmelslaterne" oder "Kong-Ming-Laterne" bekannt sind.
Ein Verstoß gegen die Verordnung, die am kommenden Samstag, 18. Juli, in
Kraft tritt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die aus Asien stammenden Fluglaternen erfreuten sich zuletzt ständig
zunehmender Beliebtheit. Durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit
einer leicht entflammbaren Hülle stellen sie jedoch nach Meinung des
Innenministers eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Starter
einer Fluglaterne hat weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons.
Dieser erreicht Flughöhen von mehreren hundert Metern und Flugweiten von
mehreren Kilometern. Mit der Verordnung sollen insbesondere Haus- und Waldbrände
verhindert werden.
Quelle:
Innenministerium NRW
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